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BF17-Begleiter Einweisungsseminar
Diese Kurse finden alle 12 Wochen (1mal im Quartal) nach Absprache mit
den jeweiligen Begleitern und den Fahrschülern statt. (Dauer ca. 60 Minuten)
Die Teilnehmer können neben allgemeinen Informationen für Fahrer und
Beifahrer auch Informationen über spritsparendes Fahren (ECO) aufnehmen.
Die Themen zu dem Begleiteten Fahren ab 17 reichten von - Der
Führerschein ab 17! Was ist das? Wie geht das? über Fragen zur
Durchführung einer Begleitfahrt und zu neuen Verkehrsregeln - bis hin
zum Versicherungsschutz und zu Hilfestellungen wie z. B. "Was tun, wenn
es doch einmal zum Unfall gekommen ist?"
Noch kurz zu den Regeln (Modellversuch BF17):
Die jungen Fahranfänger durchlaufen die normale Fahrausbildung in einer
anerkannten Fahrschule und können bereits kurz vor dem 17. Geburtstag,
also ein Jahr früher, die Prüfung ablegen. Sie erhalten eine
Prüfbescheinigung, keinen Kartenführerschein, die im Inland zum Nachweis
der Fahrberechtigung dient. Diese besitzt bis drei Monate nach dem 18.
Geburtstag Gültigkeit. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der
Fahranfänger einen Kartenführerschein auf Antrag erhalten.
Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung, die bei
Fahrten mitzuführen ist.
Die Prüfbescheinigung ist mit der Auflage versehen, Fahrzeuge der Klasse
B, BE, nur in Begleitung mindestens einer namentlich benannten Person zu
führen.
Der Fahranfänger ist der verantwortliche Fahrzeugführer, darf aber nur
ein Fahrzeug führen, wenn er von einer in der Prüfbescheinigung
aufgeführten Begleitperson begleitet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie hier (TÜV Hessen)

