Übersicht | Zweigstelle Steinbach | Zweigstelle Lich | BOB Aktionen | T-Shirt Aktion | BF17-Begleiter

BF17-Begleiter Einweisungsseminar

Diese Kurse finden alle 12 Wochen (1mal im Quartal) nach Absprache mit den jeweiligen Begleitern und den Fahrschülern statt. (Dauer ca. 60 Minuten)
Die Teilnehmer können neben allgemeinen Informationen für Fahrer und Beifahrer auch Informationen über spritsparendes Fahren (ECO) aufnehmen. Die Themen zu dem Begleiteten Fahren ab 17 reichten von - Der Führerschein ab 17! Was ist das? Wie geht das? über Fragen zur Durchführung einer Begleitfahrt und zu neuen Verkehrsregeln - bis hin zum Versicherungsschutz und zu Hilfestellungen wie z. B. "Was tun, wenn es doch einmal zum Unfall gekommen ist?"
Noch kurz zu den Regeln (Modellversuch BF17):
Die jungen Fahranfänger durchlaufen die normale Fahrausbildung in einer anerkannten Fahrschule und können bereits kurz vor dem 17. Geburtstag, also ein Jahr früher, die Prüfung ablegen. Sie erhalten eine Prüfbescheinigung, keinen Kartenführerschein, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese besitzt bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag Gültigkeit. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Fahranfänger einen Kartenführerschein auf Antrag erhalten.
Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung, die bei Fahrten mitzuführen ist.
Die Prüfbescheinigung ist mit der Auflage versehen, Fahrzeuge der Klasse B, BE, nur in Begleitung mindestens einer namentlich benannten Person zu führen.
Der Fahranfänger ist der verantwortliche Fahrzeugführer, darf aber nur ein Fahrzeug führen, wenn er von einer in der Prüfbescheinigung aufgeführten Begleitperson begleitet wird.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (TÜV Hessen)

Fahrlehrer Dirk Heinrich